LIQUID ECSTASY, GHB

Substanz:

Gamma-Hydroxybuttersäure und deren Salz Gamma-Hydroxy-Butyrat sind auch bekannt als Liquid Ecstasy (weder chemisch noch von der Wirkung her verwandt mit MDMA), Liquid E, Liquid X, Fantasy etc.
Ist auf dem Schwarzmarkt häufig als farblose Flüssigkeit in kleinen Flaschen erhältlich (Dosierung meist unklar!), selten als Pulver (teilweise gestreckt). Sehr salziger Geschmack, markanter Geruch.

GHB ist eine körpereigene Substanz (Botenstoff), welche im Gehirn u.a. die Wach-/ Schlafzustände regelt und Wachstumshormone stimuliert (wird daher auch als Doping-Mittel eingesetzt). In der Medizin wurde GHB alsNarkotikum , Antidepressivum und in der Geburtshilfe eingesetzt, findet aber auf Grund gefährlicher Nebenwirkungen kaum noch medizinische Anwendung in der BRD.

GHB wird geschluckt oder getrunken, als entsprechendes Medikament auch gespritzt. Seit 2002 ist es durch das BtMG verboten, mit GHB umzugehen!
(Gamma-Butyro-Lacton) ist chemisch mit GHB verwandt und hat die gleichen Wirkungen, da es im Körper komplett zu GHB umgewandelt wird. Enthalten ist es z.B. in Graffity-Entferner. GBL ist bei Zimmertemperatur eine klare Flüssigkeit, hat nur einen schwachen Eigengeruch und wird ebenfalls als Liquid Ecstasy auf dem Schwarzmarkt verkauft.

 

Wirkung:

Die Wirkung ist u.a. abhängig von der Dosis, dem Reinheitsgrad, den Gewöhnungseffekten, von Set (innerer Zustand) und Setting (Umfeld) des Users. Sie tritt etwa 10-20 Minuten nach oraler Einnahme ein.

Wirkungsdauer ca 1,5 bis 3 Stunden an.

 

Wirkungsspektrum:

Eine Dosis von etwa 0,5-1,5 g (1-3 ml) bewirkt ein leicht euphorisches, entspannendes, beruhigendes Gefühl (ähnlich der Wirkung einer geringen bis mittleren Dosis Alkohol), wirkt antidepressiv und angstlösend. Leichter Schwindel, Kribbeln in den Gliedmaßen möglich.
Eine Dosis von 1-2,5 g (2-5 ml) kann sexuell anregend wirken (wird als Kuschel- und Sexdroge eingesetzt), der Tastsinn ist sensibilisiert und die Hemmschwelle herabgesetzt, starker Rededrang (Laberflash) kann auftreten.
Ab einer sehr hohen Dosis von 2,5 g (5 ml) sind die motorischen Fähigkeiten wesentlich eingeschränkter, es kann zu einem tiefen (koma-ähnlichen) Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen; stimuliert die optische Wahrnehmung. Bei einer Dosis unter 2 g (4 ml) bewirkt es im Allgemeinen keine Halluzinationen.
Meist ist keine exakte Dosierung möglich, da in der Regel unbekannt ist, welche Stoffe in der Flüssigkeit oder dem Pulver enthalten sind und welchen Wirkstoffgehalt GHB tatsächlich hat.

 

Kurzzeit-Nebenwirkungen:

  • Übelkeit, Erbrechen und Schwindelgefühle; Herzschlag und Blutdruck werden geringfügig herabgesetzt.
  • Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Atembeschwerden, Gleichgewichts- und Gedächtnisstörungen sowie Krämpfe bis hin zur Bewegungsunfähigkeit können bei hohen Dosierungen auftreten.
  • Nachwirkungen können verschieden oder auch gar nicht auftreten. Von Kopfschmerzen und Schläfrigkeit bis zu positiven Gefühlsstimmungen, erfrischt und aufmerksamer zu sein, ist berichtet worden.

Langzeit-Nebenwirkungen:

  • Der regelmäßige Konsum von GHB/GBL kann zu Schlafstörungen, Ängstlichkeit und Zittern führen. Bei regelmäßigem Gebrauch besteht die Gefahr einer sich langsam entwickelnden psychischen Abhängigkeit.
  • In Einzelfällen wurde bei dauerhaft hoch dosiertem Konsum eine körperliche Abhängigkeit mit Entzugserscheinungen beim Absetzen der Substanz beobachtet;
  • Ob es weitere Langzeitnebenwirkungen gibt, ist bisher unbekannt.

Wechsel-Wirkungen:

  • GBL/GHB + Alkohol: Gefahr von lebensbedrohlichen Atemdepressionen!
  • GBL/GHB + Opiate: GHB verstärkt die atemdepressive Wirkung der Opiate, Atemstillstand möglich!
  • GBL/GHB + Alkohol + Opiate: ERSTICKUNGSGEFAHR! In akuten Fällen sofort Notarzt/-ärztin rufen!
  • GBL/GHB + Medikamente: nicht gleichzeitig konsumieren! Besonders riskant: Barbiturate, Benzodiazepine und Antihistaminika!
  • GBL/GHB + Milch: Die gleichzeitige Einnahme von Milchprodukten vermeiden - starke Übelkeit und Erbrechen möglich!
  • GBL/GHB + Poppers: Nicht zu empfehlen! Beide wirken blutdrucksenkend und atemdepressiv, dadurch besteht das Risiko eines komaähnlichen Tiefschlafes und/oder einer Atemnot oder Atemdepression [bis hin zum Atemstillstand]!
  • GBL/GHB + Viagra: Kann zu Blutunterdruck in zentralen Organen und dadurch zum Kreislaufkollaps führen.
  • GHB + Ecstasy: Brechreiz und körperliches Unwohlsein möglich
  • GBL/GHB + Ketamin: Wirkungsprofile ergänzen sich nicht gut (Steigerung bzw. Senkung der körperlichen Empfindsamkeit), nicht zu empfehlen.

Safer use:

  • Personen mit Epilepsie, Herz- oder Nierenfunktionsstörungen sollten auf keinen Fall GHB konsumieren, da selten klar ist, wie hoch der Stoff dosiert ist und wie Dein Körper darauf reagiert.
  • DOSIERE ZUERST IMMER NIEDRIG! ("antesten"). Nicht gleich nachlegen, wenn die Wirkung nicht direkt eintritt!
  • Achte darauf, was und bei wem Du kaufst, nutze nach Möglichkeit "Drug Checking" (Substanzanalysen oder Schnelltests).
  • Verzichte auf Mischkonsum jeglicher Art, besonders mit ALKOHOL!
  • Nimm GHB nur in einer Dir angenehmen Atmosphäre/Umgebung und wenn Du Dich gut fühlst! Achte darauf, dass jemand in Deiner Nähe ist, der über den Konsum Bescheid weiß!
  • GHB möglichst im Sitzen konsumieren, da Gleichgewichtsprobleme auftreten können (Verletzungsgefahr).
  • Trink ausreichend Wasser, denk an die Zufuhr von vitamin- und mineralhaltigen (besonders Kalium) Speisen und Getränken!
  • Gönne Dir nach Ausklingen der Wirkung Ruhe und Schlaf!
  • Bedenke die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit!
  • GHB kann eventuell sexuell anregend wirken, denk also an Safer Sex!

Das sicherste ist jedoch: Gar nichts nehmen!!!

 

Female Special:

GHB kann Dich in einen hilflosen Zustand versetzen und sexuell antörnend wirken, achte darauf, mit wem Du unterwegs bist. Wenn Du schwanger bist, solltest Du kein GHB konsumieren. GHB wurde vereinzelt als Geburtshilfemittel verwendet. Eventuell besteht die Gefahr einer Frühgeburt, da es frühzeitige Wehen auslösen kann.

 

Diese Informationen sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! GHB ist seit dem 1.3.2002 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt: Besitz, Erwerb und Handel sind strafbar!

                                                                                                                     

 

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